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Informationen zu Personalausweisen, Reisepässen,
vorläufigen Dokumenten, Kinderreisepässen
und dem EU-Kartenführerschein

Mit den nachstehenden Erläuterungen möchten wir Sie rund um das Thema „Beantragung von Pässen“ informieren und Ihnen helfen, sich unnötig lange Wartezeiten zu ersparen.

Normalerweise beträgt die Wartezeit zwischen der Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises und der Aushändigung ca. 3 – 4 Wochen.
Gerade in der Urlaubs- und Reisezeit, z.B. den bevorstehenden Sommerurlaub, können jedoch durch vermehrte Antragstellung längere Wartezeiten entstehen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, welche Dokumente der Staat, in den Sie einreisen wollen, zur Einreise verlangt. Nähere Informationen erhalten Sie über die Länderinformation des Auswärtigen Amtes
( www.auswaertigesamt.de ) .



Personalausweis

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

Alter Personalausweis oder Reisepass, wenn verloren, eine Abstammungsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch

Alter Kinderausweis, Kinderreispass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile (biometrietauglich). Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige

Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich



Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)

6 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Fingerabdrücke

Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Wie lange dauert es ?
2-3 Wochen


Vorläufiger Personalausweis

Nur in den Fällen, in denen ein beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird. Wird nur in Zusammenhang mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt.

Was benötigen Sie ?

  • Ihren bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass

  • Soweit erstes nicht vorhanden oder verloren eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug aus Familienbuch

  • Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile (biometrietauglich). Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.


Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Wieviel kostet es ?
10,00 €

Wie lange dauert es ?
In der Regel sofort



Reisepass

Sofern Sie einen Personalausweis haben, benötigen Sie nicht zwingend einen Reisepass. Der Pass ist ein Reisedokument und wird von manchen Ländern für die Einreise vorgeschrieben.

Was benötigen Sie ?

  • Ihren Personalausweis, Kinderausweis oder alten Reisepas

  • Soweit erstes nicht vorhanden oder verloren, eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde
    oder Auszug aus Familienbuch

  • Bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten (Einverständniserklärung)

  • Ein aktuelles Passbild (für Reisepässe muss das Passbild biometrietauglich sein; u.a
    Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis Haaransatz, Frontalaufnahme, Augen geradeaus, Lippen geschlossen (bei Säuglingen oder Kleinkindern sind altersbedingt Abweichungen möglich)
    -> siehe auch Foto-Mustertafel unter www.bundesdruckerei.de abrufbar oder Prüfung durch uns)

Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Ab dem 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erhoben und ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Reisepass selbst unterschreiben.

Wieviel kostet es ?
59,00 €
37,50 € bis 24. Lebensjahr
81,00 € für 48-Seiten Pass
59,50 € für 48-Seiten Pass bis 24. Lebensjahr

Wie lange dauert es ?
3-4 Wochen


Vorläufiger Reisepass/Personalausweis

War es nicht möglich, den Reisepass bzw. Personalausweis rechtzeitig zu beantragen, haben Sie jedoch die Möglichkeit, ein vorläufiges Ausweispapier oder einen regulären Reisepass im Expressverfahren (kurz: Expresspass) zu erhalten.
Ein Expresspass (regulärer Reisepass im Eilverfahren) hat eine Bearbeitungszeit von 3-5 Werktagen.

Die Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes wird jedoch nur in Kombination mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses/Personalausweises vorgenommen. Vorläufige Reisepässe haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Vorläufige Personalausweise gelten lediglich drei Monate.

Was benötigen Sie ?

Ihren Personalausweis, Kinderausweis oder alten Reisepass

  • Soweit erstes nicht vorhanden oder verloren, eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde
    oder Auszug aus Familienbuch

  • Ein aktuelles Lichtbild

  • Bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten (Einverständniserklärung)

Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Reisepass selbst unterschreiben.

Wieviel kostet es ?

 26,00 € Vorläufiger Reisepass
 91,00 € Expresspass
 69,50 € Expresspass bis 24. Lebensjahr
113,00 €  Expresspass 48-Seiten
 91,50 € Expresspass 48-Seiten bis 24. Lebensjahr

Wie lange dauert es ?
Vorläufige Dokumente in der Regel sofort, Expresspässe 3-4 Werktage



Kinderreisepass

Für Kinder bis 12 Jahre kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Hierzu müssen die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall also die Eltern) den entsprechenden Antrag unterschreiben sowie ein Lichtbild (unabhängig vom Alter) des Kindes vorlegen. Des weiteren muss der Kinderreisepass ab dem 10. Lebensjahr bei Beantragung von dem Kind unterschrieben werden.

Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses durch Vater oder Mutter ist es notwendig, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des andern Elternteils vorgelegt wird. Bei alleinerziehenden bzw. geschiedenen ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.

Kinderreisepässe gelten ab Geburt sechs Jahre und können auf Antrag verlängert werden, maximal bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres
Zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr (Beginn der Ausweispflicht) kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.


Was benötigen Sie für die Ausstellung bzw. Verlängerung?

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (die Antragstellung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn uns eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des anderen Elternteiles vorgelegt werden kann)

  • Evtl. alten Kinderausweis oder Geburtsurkunde

  • Ggfls. Sorgerechtsbescheinigung

  • Ein aktuelles Foto (unabhängig vom Alter) nach der neuen Fotomustertafel, welche auch für Reisepässe gilt (siehe Informationen Reisepass)

Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Kinderreisepass selbst unterschreiben.

Wieviel kostet es ?
13,00 €
 6,00 € für Verlängerungen und Aktualisierung Lichtbild während der Laufzeit

Wie lange dauert es ?
In der Regel sofort

EU-Kartenführerschein

Des weiteren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihren alten Führerschein (graue/rosa Dokumente) umtauschen können in einen EU-Kartenführerschein. Dieser Antrag kann ebenfalls bei uns gestellt werden.

Was benötigen Sie für den Umtausch?

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Führerschein

  • Ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)

Wie ?
Für die Beantragung müssen Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Wieviel kostet es ?
24,00 € Abholung
26,61 € Versand per Einschreiben

Wie lange dauert es ?
4-6 Wochen


Ihr Passamt befindet sich im Rathaus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim,
im Untergeschoss, Zimmer 27 oder 28, Tel. 06704/929-27 oder 28.
Es ist durch den Haupteingang sowie den Eingang an der Gensinger Straße erreichbar.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon: 06704 929-0 Telefax: 06704 929-45 E-Mail: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de